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Es werden Suchterkrankte Frauen und Männer (Alkohol- und Medikamentenabhängige, Rehabilitanden mit multiplem Substanzgebrauch sowie mit pathologischem Spielverhalten) aufgenommen, die entweder unmittelbar zuvor oder in den letzten 12 Monaten eine stationäre Entwöhnungsbehandlung durchgeführt haben. Eine adaptive Rehabilitation kommt grundsätzlich immer dann in Betracht, wenn
Damit Interessenten die Adaptionseinrichtung kennenlernen können und um weitere Fragen z.B. zur Klärung der Kostenübernahme abzusprechen, laden wir jede/n Bewerber/in zu einem persönlichen Gespräch in unsere Einrichtung ein.
Es ist auch möglich, die Einrichtung im Rahmen eines Probewohnens kennen zu lernen.
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